Rechtsanwalt Konrad Dienst in Landshut

Arbeitsgebiet IT-Recht


Grundzüge des IT-Rechts

Rechtliche Einordnung

Das IT-Recht (oder auch: Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht) stellt im Grunde genommen kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittmenge aller Rechtsgebiete im Bereich des Einsatzes von Informationstechnologie. Es befasst sich daher mit allen rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung von IT im weitesten Sinne verbunden sind. Hiervon sind das allgemeine und besondere Zivilrecht, das öffentliche Recht und das Strafrecht ebenso umfasst wie das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht das Patentrecht und zahlreiche andere Rechtsgebiete.


Unser Leistungsspektrum

Grundsätzlich beraten und vertreten wir Sie gerne in allen Bereichen des IT-Rechts.
Insbesondere können Sie uns gerne mit der Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen und der Gestaltung von AGB für IT-Leistungen beauftragen.