Rechtsanwalt Konrad Dienst in Landshut

Arbeitsgebiet Medienrecht


Grundzüge des Medienechts

Rechtliche Einordnung

Das Medienrecht stellt im Grunde genommen kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittmenge aller Rechtsgebiete im Bereich der öffentlichen Information und Kommunikation. Klassische Gegenstände des Medienrechts sind Presse, Rundfunk und Film, vor allem aber auch die sog. "neuen Medien" im Internet (Internetrecht). Das Medienrecht befasst sich mit allen rechtlichen Problemen, die mit dem Einsatz dieser Medien im weitesten Sinne verbunden sind. Hiervon sind das allgemeine und besondere Zivilrecht, das öffentliche Recht und das Strafrecht ebenso umfasst wie das Urheberrecht und zahlreiche andere Rechtsgebiete.


Unser Leistungsspektrum

Grundsätzlich beraten und vertreten wir Sie gerne in allen Bereichen des Medienrechts.
Insbesondere können Sie uns gerne mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungs-, Gegendarstellungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen beauftragen.