Rechtsanwalt Konrad Dienst in Landshut

Arbeitsgebiet Urheberrecht


Grundzüge des Urheberrechts

Rechtliche Einordnung

Das Urheberrecht bezeichnet das subjektive und absolute Recht auf Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes.


Unser Leistungsspektrum

Grundsätzlich beraten und vertreten wir Sie gerne in allen Bereichen des Urheberrechts.
Insbesondere können Sie uns gerne mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen beauftragen.