Rechtsanwalt Konrad Dienst in Landshut
Arbeitsgebiet Markenrecht
Grundzüge des Markenrechts
Rechtliche Einordnung
Das Markenrecht stellt ein Teilrechtsgebiet des Kennzeichenrechtes dar, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz. Markenrechte können auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen. Dementsprechend gibt es soweohl nationale Marken, EU-Marken als auch IR-Marken. Unterschieden wird dabei wird zwischen Wortmarken und Bildmarken.
Unser Leistungsspektrum
Grundsätzlich beraten und vertreten wir sowohl die Inhaber verletzter Kennzeichen- und Namensrechte (eingetragene Marken, Marken kraft Verkehrsgeltung, Unternehmenskennzeichen und Werktitel) als auch (angebliche) Verletzer fremder Kennzeichen- und Namensrechte.
Eine beispielhafte Aufzählung der Tätigkeiten, die wir für Sie erbringen können, finden Sie nachstehend aufgelistet.
Tätigkeiten für Kennzeicheninhaber
außergerichtliche Abmahnung von Kennzeichenverletzern sowie gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegen Kennzeichenverletzer
Gestaltung von Lizenzverträgen zur Nutzung fremder Kennzeichenrechte
Geltendmachung von Löschungsansprüchen gegenüber fremden Kennzeichenrechten z. B. wegen Nichtbenutzung (Verfall) oder Bestehens prioritätsälterer eigener Kennzeichenrechte (entweder im Amtsverfahren oder vor den ordentlichen Gerichten)
Erhebung von Widersprüchen gegen die Anmeldung prioritätsjüngerer Kennzeichenrechte
Beratung zur beabsichtigten Anmeldung von DE-, EU- und IR-Marken
Wegen der Entwicklung neuer Marken und Produktbezeichnungen (einschließlich der gründlichen Recherche - nicht nur in den amtlichen Markenregistern - nach prioritätsälteren Kennzeichenrechten) kann ich den Kontakt zu einem der namhaftesten deutschen Branding-Spezialisten vermitteln.
Tätigkeiten für (angebliche) Kennzeichenverletzer
Abwehr unberechtigter Abmahnungen und Schadensersatzforderungen von Kennzeicheninhabern (auch im Zusammenhang mit Verkäufen bei Internet-Auktionshäusern)
Abschluss von Lizenzverträgen und Abgrenzungsvereinbarungen mit Inhabern prioritätsälterer fremder Kennzeichenrechte
Ausgewählte Entscheidungen zum Markenrecht
BGH, Urt. 13.03.2008, Az. I ZR 151-05 (Metrosex):
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